Rahmentarifvertrag für reinigungskräfte

In Österreich ist es nicht möglich, von Tarifverträgen abzuwählen, um Löhne unterhalb des tariflichen Niveaus zu zahlen. Der Tarifvertrag legt den Rahmen fest, in dessen Grenzen Arbeitsverträge über unternehmensspezifische Regelungen abgeschlossen werden können. Die so genannte “Verteilungsoption” berechtigt die Sozialpartner, sich auf eine Umverteilung eines bestimmten Betrags der Gesamtlohnsumme auf Unternehmensebene zu einigen. Dies kann vom Arbeitgeber flexibel auf bestimmte Gruppen von Arbeitnehmern verteilt werden, und zwar nach bestimmten Kriterien, wie z. B. Ausgleich für sehr niedrige Einkommen, Prämien für hohe Leistungen oder Verringerung des geschlechtsspezifischen Lohngefälles. In Bezug auf diese Verteilungsoption ist eine Ausnahmeklausel in den Tarifverträgen enthalten, die besagt, dass in wirtschaftlich schwierigen Zeiten das zu verteilende Volumen verringert oder auf Null gesetzt werden kann. Eine geplante Pause (Ruhepause) von mindestens 30 Minuten wird gewährt, wenn die tägliche Arbeitszeit sechs Stunden überschreitet. Unter bestimmten Umständen (wenn dies im Interesse des Arbeitnehmers liegt oder aus betrieblichen Gründen erforderlich ist) kann die Ruhepause in zwei Teile von jeweils 15 Minuten oder in drei Teile von jeweils 10 Minuten aufgeteilt werden. Eine andere Aufteilung der Pause kann in einem Betriebsvertrag festgelegt werden. In Betrieben ohne Betriebsrat kann die Arbeitsaufsichtsbehörde auf Antrag eine andere Unterbrechungsteilung gewähren; Jeder Teil der Pause muss jedoch eine Dauer von mindestens 10 Minuten haben. Arbeiter, die nachts arbeiten, haben Anspruch auf eine zusätzliche 10-minütige Pause pro Nacht. Diese Pause wird auf die Arbeitszeiten (d.

h. bezahlte) angerechnet, während die 30-minütige Pause für sechs Arbeitsstunden nicht auf die Arbeitszeit (d. h. unbezahlt) angerechnet wird. Für Schichtarbeiter gelten besondere Vorschriften. Arbeitnehmer, die eine ununterbrochene Fortsetzung der Arbeit erfordern, sollen anstelle der oben genannten Ruhepausen “kurze Pausen von angemessener Dauer” erhalten. Solche kurzen Pausen sind auf die Arbeitszeit (d. h. die Entlohnung) anzurechnen.

Die Tarifverhandlungen führten in der einflussreichen metallverarbeitenden Industrie zu einer Anhebung der Mindestlöhne auf 2.000 Euro (brutto pro Monat) und übertrafen damit das Ziel von 1.500 Euro, das bis 2020 in allen Tarifverträgen des Landes erreicht werden soll. 2019 wurde auch der erste Tarifvertrag für Fahrradkuriere weltweit ausgehandelt. Aus historischen Gründen (bittere Klassenkämpfe in der Ersten Republik, Erfahrungen des Austrofaschismus und des Nazi-Regimes) ist das charakteristische Merkmal der Zweiten Republik ein starkes Bekenntnis zum Prinzip der harmonischen Zusammenarbeit. Im System der Arbeitsbeziehungen fand dieses Prinzip organisatorisch Seinen Ausdruck in der Schaffung kollektiver Interessenorganisationen, die Arbeitgeber und Arbeitnehmer vertreten, die weit über die parteipolitischen Linien hinweg und frei von Rivalität sind. Die Grundstruktur dieses Engagements für eine harmonische Zusammenarbeit in Österreich ist das System der Sozialpartnerschaft. Im Hinblick auf die gesellschaftlichen Werte bedeutet dies die Bereitschaft der Regierung und der kollektiven Organisationen, alle sozialen und wirtschaftlichen Fragen zum Gegenstand von Verhandlungen zu machen, um zu einvernehmlichen Lösungen zu gelangen. Institutionell ist die Sozialpartnerschaft ein komplexes System, das auf der Mitbestimmung innerhalb des Establishments auf Mikroebene, dem Tarifverhandlungssystem auf Meso-Ebene und dreiseitigen und zweiseitigen Formen der Konzertierung auf Makroebene aufbaut. Während die Regierung einen ausschließlichen Kreis von Sozialpartnerorganisationen an allen wirtschafts- und sozialpolitischen Entscheidungen miteinflößt, bleibt die Regelung der Beschäftigungsbedingungen im Rahmen des ArbVG die autonome Provinz der Arbeitsmarktparteien.