Rechtsanwalt gbr Vertrag

Wenn Sie eine GbR mit einem oder mehreren anderen Gründern gründen, ist es ratsam, einen Vertrag abzuschließen, unabhängig davon, ob es sich um Immobilien handelt. Sollten sich künftige Konflikte, rechtliche Schritte oder eine mögliche Insolvenz ergeben, sollten von Anfang an klare Regeln für den Umgang mit der GbR in solchen Situationen festgelegt werden. Mit diesen Regeln können Sie festlegen, welche Rechte Sie haben und welche Verpflichtungen Sie sowohl innerhalb des Unternehmens als auch extern erfüllen müssen. Kurz gesagt, Sie und Ihre Mitbegründer können grundsätzliche Vereinbarungen über die Verwaltung der GbR treffen und wie zukünftige Ereignisse im Rahmen des Gesetzes zu behandeln sind. Sie können und sollten einen Ausschuss für Partnersitzungen einrichten und dessen Tagesordnung in Ihrem GbR-Vertrag festlegen. Dabei sollten Sie definieren, wie der Prozess organisiert wird, und folgende Aspekte festlegen: Das Gesetz sieht vor, dass alle Partner gleichermaßen an Gewinnen und Verlusten beteiligt werden, es sei denn, ihr GbR-Vertrag sieht etwas anderes vor. Wenn sich die anfänglichen Beiträge im Wert unterscheiden und die Partner unterschiedliche Dienstleistungen erbringen, sollte der GbR-Vertrag Gewinne und Verluste entsprechend zuordnen. Dies schützt Sie jedoch nicht unbedingt davor, später (Nachschusspflicht) einen Zusatzbeitrag nach Paragraf 735 BGB leisten zu müssen. Kann ein Partner seinen Verlustanteil im Insolvenzfall nicht vortragen, sind die übrigen Gesellschafter für die Übernahme seines Anteils verantwortlich. Im Gegensatz zu einer GmbH gibt es keine beschränkte Haftung bei GbRs. Als Partner einer GbR haften Sie persönlich, und Ihr Privatvermögen ist in vollem Umfang gefährdet. Ein GbR-Vertrag oder -Vertrag (im Deutschen als GbR-Vertrag, Gesellschaftsvertrag oder Gesellschaftervertrag bezeichnet) kann mit einem konventionellen Handschlag vereinbart werden, danach wird der rechtliche Rahmen für eine GbR anwendbar.

Diese rechtliche Rahmenbedingungen finden sich in den Paragraphen 705 bis 740 bGB. Die für Sie in Frage gestellte Rechtsform hängt von Ihren individuellen beruflichen Zielen, Ihrer persönlichen Situation, dem wirtschaftlichen Umfeld, Kooperationsmöglichkeiten etc. ab.