Das revidierte Gesetz schreibt vor, dass, soweit nicht identische Tarifverträge verschiedener Gewerkschaften in einem Unternehmenskonflikt stehen, nur die Bestimmungen aus dem Tarifvertrag der Mehrheitsgewerkschaft gelten. (Kollektivvertragsgesetz, Nr. 4a, Nr. 2 Satz 2.) Die Mehrheitsgewerkschaft ist die Gewerkschaft, die zu diesem Zeitpunkt die meisten Mitglieder hat, ein nachfolgender Tarifvertrag, der die kollidierenden Bestimmungen enthält, abgeschlossen wird. Wenn es später zu einer Kollision kommt, weil dem Abkommen neue Bestimmungen hinzugefügt wurden, ist dieser spätere Zeitpunkt für die Bestimmung der Union, die über eine Mehrheit verfügt, relevant. (Id. . . . . .
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. Mit dem Ziel, ein kohärenteres System zu etablieren, einigten sich die Gesundheitsminister im Juni 2014 auf Eckpunkte für die erforderlichen Deutschkenntnisse. Unter anderem haben sie sich darauf verständigt, dass ausländische Ärzte zumindest die Stufe B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) im allgemeinen Deutsch abgeschlossen haben sollten. Darüber hinaus sollten sie auch eine spezielle medizinische Deutschprüfung (Stufe C1 der GER) bestehen. Es ist erwähnenswert, dass die Kernpunkte für die Staaten rechtlich nicht bindend sind. Weitere Informationen zu dieser Vereinbarung finden Sie auf den folgenden Websites: www.gmkonline.de/documents/TOP73BerichtP_Oeffentl_Bereich.pdf Derzeit können verschiedene Tarifverträge konkurrierender Gewerkschaften gleichzeitig für Arbeitnehmer derselben Berufsgruppe gelten (eine Situation, die als Tarifkollision bekannt ist). Mit dem Gesetz wird dem Tarifvertragsgesetz ein neuer Abschnitt 4a hinzugefügt. (Tarifvertragsgesetz, TVG (wie am 25.08.1969 verkündet, BUNDESGESETZBLATT [BGBl.] I um 1323, geändert, DEUTSCH ONLINE.) Alle Gewerkschaften, die das Gesetz ablehnen, fürchten, dass es ihre rechtliche Fähigkeit zum Abschluss von Tarifverträgen einschränken wird. Es gibt auch eine breite juristische Debatte darüber, ob die neue Gesetzgebung das Streikrecht behindert: Laut Gesetz sind Streiks nur zur Erreichung von Tarifverträgen erlaubt. Es gibt unbefristete und befristete Positionen. Die meisten Ausbildungsplätze sind befristet.
Die reguläre Wochenarbeitszeit beträgt 40-42 Stunden (Kollektivvertrag für kommunale und universitäre Krankenhäuser). Die durchschnittliche Wochenarbeitszeit einschließlich Bereitschaftszeit kann bis zu 58 Stunden betragen (Kollektivvertrag für kommunale und universitäre Krankenhäuser). Der ehemalige Verfassungsrichter Hans-Jürgen Papier ist jedoch eine bemerkenswerte Ausnahme von der oben genannten Expertengruppe und ein Befürworter der Verfassungsmäßigkeit der neuen Bestimmung. Der Gesetzgeber habe die Pflicht, die Tarifautonomie zu schützen, und der Gesetzentwurf ziele lediglich darauf ab, die Fortbestandsfunktionalität dieser Autonomie und die Möglichkeit ihrer Ausübung durch Vermeidung von Tarifkonflikten zu gewährleisten. (Id. bei 9.) Stellenanzeigen finden Sie z.B. in folgenden Medien: Marburger Bund: www.marburger-bund.de/mbz/stellenmarkt Deutsches Ärzteblatt: www.aerzteblatt.de Websites der Krankenhäuser Bundesagentur für Arbeit/Internationale und Spezialisierte Dienste: ZAV@arbeitsagentur.de Dennoch trat 2015 das Tarifeinheitsgesetz in Kraft. Bundesministerin für Arbeit und Soziales, Andrea Nahles, argumentierte im Bundestag, das Gesetz sei notwendig, um die deutsche Tarifautonomie zu schützen. Das Gesetz bot Anreize für Gewerkschaften, in Tarifrunden miteinander zusammenzuarbeiten, um gewerkschaftliche Auseinandersetzungen zu vermeiden.
GDL-Chef Claus Weselsky wies darauf hin, dass das Urteil des Gerichts zumindest die Abschaffung der Gewerkschaften gestoppt habe und die Koalitionsfreiheit und das Streikrecht unangetastet blieben.