Mustersatzung gemeinnütziger verein sachsen-anhalt

Die Klassik Stiftung Weimar ist eine gemeinnützige Stiftung des öffentlichen Rechts und betreut 25 Kultur- und Forschungseinrichtungen, Sammlungen und Museen im Raum Weimar, darunter die Bauhaus-Sammlung, das Nietzsche-Archiv und das Haus Hohe Pappeln. 26Nach der neoklassischen Theorie muss eine negative Auswahl in Bezug auf den Erfolg des Arbeitsmarktes für Auswanderer vermutet werden, während die Theorie des sozialen Netzwerks nahelegt, dass intensive soziale Kontakte zur Quellregion Rückwanderungsentscheidungen anheizen könnten. Wir haben diese Hypothesen in ein geordnetes Probit6 integriert und eine hohe Bedeutung beider Faktoren für die Rückkehrbereitschaft festgestellt: Was den Erfolg auf dem Arbeitsmarkt betrifft, so hat eine enttäuschte Person eine Neigung von 63 % für Rückwanderungspläne, während eine erfolgreiche Person eine Neigung von 46 % hat. Auch für den Social-Network-Faktor fanden wir hohe Korrelationen zwischen der Intensität der Kontakte zur Quellregion und der Rückkehrabsicht. Bemerkenswert ist, dass – abgesehen von den hohen Bedeutungen, die für unser Modell gefunden wurden – ein erheblicher Teil der erfolgreichen und nicht zu Hause angebundenen Migranten auch als Rückwanderung betrachtet wird. Die wirtschaftliche Lage in der Heimatregion ist jedoch entscheidend für eine Rückkehr, da die meisten Befragten als Voraussetzung für die Rückwanderung das gleiche oder sogar höhere Einkommensniveau als in ihrem eigentlichen Zielnehmen annehmen. Schließlich stellt das Gesetz einige formale Anforderungen: Eine steuerbefreite Organisation muss in ihrem Statut einige der grundlegenden Regeln der steuerrechtlichen Anforderungen angeben (z. B. dass im Falle der Liquidation die verbleibenden Vermögenswerte einer anderen steuerbefreiten Organisation gewährt werden). Nach der Gründung des Vereins gibt es relativ wenig staatliche Aufsicht über Vereine.

In einigen Fällen können die Behörden auf der Grundlage des Vereinsgesetzes eingreifen, das unter anderem die Gründe für das Vereinsverbot vorgibt. Solche Fälle sind jedoch sehr selten. Nach deutschem Recht kann fast jede Art von privater juristischer Person – einschließlich Verbänden, Stiftungen und Unternehmen – zur Bildung eines NPO genutzt werden.